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   VGH Baden-Württemberg, 15.03.2010 - 2 S 2725/09   

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https://dejure.org/2010,2882
VGH Baden-Württemberg, 15.03.2010 - 2 S 2725/09 (https://dejure.org/2010,2882)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.03.2010 - 2 S 2725/09 (https://dejure.org/2010,2882)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. März 2010 - 2 S 2725/09 (https://dejure.org/2010,2882)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Wassergebühr; Gebührensatz; Kalkulation; Anzeigepflicht bei Veräußerung eines an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossenen Grundstücks

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anpassung des Gebührensatzes infolge eines Abweichens der tatsächlichen Zahl der Leistungseinheiten von den einkalkulierten Einheiten; Vereinbarkeit einer in einer Wasserversorgungssatzung getroffenen Regelung über die Anzeigepflicht bei Veräußerung eines an die ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anpassung des Gebührensatzes infolge eines Abweichens der tatsächlichen Zahl der Leistungseinheiten von den einkalkulierten Einheiten; Vereinbarkeit einer in einer Wasserversorgungssatzung getroffenen Regelung über die Anzeigepflicht bei Veräußerung eines an die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kalkulation von Wassergebühren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 657 (Ls.)
  • VBlBW 2010, 402
  • DVBl 2010, 1584
  • DÖV 2010, 567
  • DÖV 2010, 567 NVwZ-RR 2010, 657 (Leitsatz) DVBl 2010, 1584 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 11.11.2004 - 2 S 706/04

    Keine Geltung des Kostendeckungsgrundsatzes für gemeindliche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.03.2010 - 2 S 2725/09
    Ob und inwieweit sich aus dieser Vorschrift eine Verpflichtung ergibt, den auf der Grundlage einer sich auf ein Jahr beschränkenden Gebührenkalkulation beschlossenen Gebührensatz im Laufe der folgenden Jahre an eine von den ursprünglichen Annahmen abweichende Entwicklung anzupassen (vgl. dazu den Beschluss des Senats vom 24.1.1990 - 2 S 2046/87 - BWVPr 1990, 206), bedarf im vorliegenden Fall keiner Entscheidung, da der in § 14 Abs. 1 S. 2 KAG niedergelegte Kostendeckungsgrundsatz und das sich aus ihm ergebende Verbot einer Kostenüberdeckung auf die in § 14 Abs. 1 S. 2 KAG genannten Versorgungseinrichtungen und wirtschaftlichen Unternehmen der Gemeinden und Landkreise keine Anwendung finden (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.11.2004 - 2 S 706/04 - VBlBW 2005, 148).

    Was die Höhe des Ertrags betrifft, kann der Gemeinderat dieses Ermessen in ordnungsgemäßer Weise nur auf Grund einer Gebührenkalkulation ausüben (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.11.2004 - 2 S 706/04 - VBlBW 2005, 148).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.1990 - 2 S 2046/87

    Ermächtigung der Gemeinde zur Erhebung von Fleischbeschaugebühren aufgrund einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.03.2010 - 2 S 2725/09
    Ob und inwieweit sich aus dieser Vorschrift eine Verpflichtung ergibt, den auf der Grundlage einer sich auf ein Jahr beschränkenden Gebührenkalkulation beschlossenen Gebührensatz im Laufe der folgenden Jahre an eine von den ursprünglichen Annahmen abweichende Entwicklung anzupassen (vgl. dazu den Beschluss des Senats vom 24.1.1990 - 2 S 2046/87 - BWVPr 1990, 206), bedarf im vorliegenden Fall keiner Entscheidung, da der in § 14 Abs. 1 S. 2 KAG niedergelegte Kostendeckungsgrundsatz und das sich aus ihm ergebende Verbot einer Kostenüberdeckung auf die in § 14 Abs. 1 S. 2 KAG genannten Versorgungseinrichtungen und wirtschaftlichen Unternehmen der Gemeinden und Landkreise keine Anwendung finden (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.11.2004 - 2 S 706/04 - VBlBW 2005, 148).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.06.1983 - 2 S 2117/82

    Entwässerungsgebühr; Eigentümer als Gebührenschuldner - nicht Mieter oder Pächter

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.03.2010 - 2 S 2725/09
    Der Eigentümer eines an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossenen Grundstücks kann danach auch dann zum Gebührenschuldner bestimmt werden, wenn er das Grundstück nicht selbst nutzt, sondern vermietet oder verpachtet hat, da der Träger der öffentlichen Einrichtung auch in diesen Fällen dem Grundstückseigentümer gegenüber eine Leistung erbringt, indem er ihn von seiner Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Ver- und Entsorgung seines Grundstücks befreit (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 8.6.1983 - 2 S 2117/82 - BWGZ 1983, 644).
  • OVG Niedersachsen, 03.05.2021 - 9 KN 162/17

    Allgemeinanteil; Allgemeininteresse; Anliegergrundstück; Anliegergrundstücke;

    Soweit der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden hat, dass eine Bestimmung, die an die Verletzung einer Mitteilungspflicht die Rechtsfolge knüpft, dass sich der bisherige Benutzer in den Fällen eines schuldhaften Verstoßes so behandeln lassen muss, als bestehe das Benutzungsverhältnis fort, rechtmäßig sei (VGH BW, Urteil vom 15.3.2010 - 2 S 2725/09 - juris Rn. 33), ist dies nicht auf die niedersächsische Rechtslage übertragbar.
  • VGH Baden-Württemberg, 23.02.2011 - 2 S 196/10

    Vergnügungsteuer für Bordellbetrieb nach dem Flächenmaßstab

    Um eine solche Haftung geht es der Beklagten mit der Regelung des § 3 Abs. 2 der Satzung jedoch nicht (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.03.2010 - 2 S 2725/09 - VBlBW 2010, 402).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.07.2010 - 2 S 2549/09

    Gebührenkalkulation; Berücksichtigung eines Haushaltsertrags; Neuverabschiedung

    Wie der Senat wiederholt entschieden hat, findet deshalb der in § 14 Abs. 1 S. 1 KAG niedergelegte Grundsatz, wonach die Gebühren für die Benutzung einer öffentlichen Einrichtung höchstens so bemessen werden dürfen, dass die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen insgesamt ansatzfähigen Kosten der Einrichtung gedeckt werden, auf die in S. 2 genannten Einrichtungen und Unternehmen keine Anwendung (vgl. u. a. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.11.2004 - 2 S 706/04 - VBlBW 2005, 148; Urt. v. 15.3.2010 - 2 S 2725/09 - 2 S 2725/09 - Juris).
  • VG Köln, 30.03.2021 - 14 K 11353/17
    vgl. etwa OVG NRW, Beschluss vom 3.12.2009 - 8 E 762/09 -, juris, Rn. 4, 17 (für die frühere Rundfunkgebührenpflicht); VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.3.2010 - 2 S 2725/09 -, juris, Rn. 34 (für Wassergebühren).
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